Staatlich anerkannte Schule für Podologie
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 02.01.2002 trat das Gesetz für Podologen in Kraft.
Das Gesetz macht die Führung der Berufserlaubnis von der staatlichen Erlaubnis abhängig.
Nur wer im Besitz der Erlaubnis ist, darf sich Podologe / -in nennen.
Für eine große Anzahl bereits tätiger Fußpfleger / -innen stellt sich nun die Frage, welche Bedeutung hat das Gesetz für meine berufliche Zukunft? Wer noch einige Jahre als Fußpfleger wirtschaftlich tätig sein will, dem ist es dringend zu empfehlen, die staatl. Anerkennung durch Absolvierung einer Ausbildung zur Podologin / zum Podologen anzustreben.
Aufgrund des großen Interesses an der Weiterbildung zur Podologin / zum Podologen, freue ich mich, als staatlich anerkannte Schule für Podologie Sie zu einem unserer Ausbildungslehrgänge einzuladen.
Die Lehrgänge werden im Ausstellungs- und Informationszentrum Müller-Breslau-Straße 30 a, 45130 Essen stattfinden.
Nutzen Sie durch Ihre Teilnahme auch die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern.
Ich freue mich, Sie zu einem dieser Seminare begrüßen zu dürfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Diplom-Ökonom
Ralf Grotstollen
Ausbilder IHK
Müller-Breslau-Str.30a
45130 Essen
Tel. 0201 / 839 108 90
Fax 0201 / 839 108 89
info@podologie-essen.de
Ihr kompetenter Partner in Sachen Fußpflege und Kosmetik
Weiterbildung sichert Ihre Zukunft, denn:
"Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet" (Thomas Alva Edison)